Gefährdungs­beurteilung

„Besser den Wolf aus der Schafherde heraushalten als darauf zu vertrauen, man könne ihm Zähne und Klauen ziehen, nachdem er eingebrochen ist.“

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen Sie gerne bei der Erstellung gerichtsbelastbarer Gefährdungsbeurteilungen. Falls Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit personelle Unterstützung benötigt, stehen wir Ihnen zur Seite. Wir bieten auch fachliche Unterstützung für besonders sensible Arbeits­bereiche an. Unsere Experten verfügen über langjährige Erfahrung und helfen Ihnen dabei, gerichtsbelastbare Gefährdungs­beurteilungen zu erstellen. Wir verwenden eine kennzahl­basierte Methode, um Gefährdungs­schwer­punkte präzise zu identifizieren. Damit erhalten Sie eine fundierte Grundlage für die Ableitung von praxisorientierten Schutzmaßnahmen. Kontaktieren Sie uns, um Ihre Anforderungen zu besprechen.

Unsere Leistungen

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Individuelle Beratung für die kennzahlbasierte Darstellung von Arbeitsschutzrisiken

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Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen sowie Ableitung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen

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Dokumentation und Wirksamkeitsprüfung durch Begehungen und Durchführung von Sicherheitsaudits

Die Festlegung von präventiven Maßnahmen mittels Gefährdungsbeurteilungen ist gesetzlich vorgeschrieben. In diesem Fall ist es das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das jeden Betrieb und somit auch Arbeitgeber dazu verpflichtet, die bestehenden Gefährdungen am Arbeitsplatz zu ermitteln und diese mit daraus erarbeiteten Schutzmaßnahmen zu dokumentieren. Übrigens betrifft die Gefährdungsbeurteilung mittlerweile auch den präventiven Schutz vor psychischen Belastungen der Mitarbeiter!
Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen Sie dabei, dass Ihre Arbeitsschutzmaßnahmen alle Vorschriften erfüllen. Ihr Gewinn für dieses Investment: Sie treten rechtlich abgesichert gegenüber Behörden, Berufsgenossenschaften und Versicherern auf. Zudem sind vermiedene Arbeitsunfälle und Gesundheitsschäden ein Plus für das Wohlbefinden Ihrer produktiven Mitarbeiter … und für Ihre Bilanz.
Die Betriebssicherheitsverordnung (BtrSichV) verlangt sogar die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung bereits bei der Planung von neuen Arbeitsbereichen und Prozessen und bei der Beschaffung neuer Betriebsmittel.

Die Ziele

Ziel unserer Leistungen ist es, Risiken zu bewerten, dabei Wirtschaftlichkeit und Effektivität der Sicherheitsmaßnahmen im Auge zu behalten. Die Beurteilung muss jeder behördlichen Überprüfung standhalten und darüber hinaus auch als echte Arbeitsgrundlage für die verantwortlichen im Unternehmen dienen.

Synergien

Eine Reihe unserer Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind interdisziplinäre Experten  und können so schnelle rechtssichere Lösungen und Bewertungen von Gefahren und Risiken vornehmen und Lösungen präsentieren. Mit der Wahrnehmung mehrerer Aufgaben durch eine Person können Synergien gewonnen und Kosten gesenkt werden.

Gefährdungsbeurteilung

Rechtsnormen

Beurteilungsvarianten

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Risikobewertung

Risikozahl

Beteiligte

Umsetzungskontrolle

i

Dokumentation

Arbeitssicher­heit

Fachkräfte für Arbeitssicherheit

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Gefährdungsbeurteilung

s

Gefahrstoffe

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