Welche Gefährdungsbeurteilung?

Bei einem großen Produktionsbereich kann es schwierig sein, eine einzige Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, die alle möglichen Risiken abdeckt.
Ein solcher Bereich kann sehr komplex sein und viele unterschiedliche Tätigkeiten, Arbeitsmittel und Arbeitsbedingungen beinhalten.
Es IST daher oft sinnvoll, den Produktionsbereich in kleinere Teilbereiche aufzuteilen. Dadurch können die verschiedenen Risiken gezielter untersucht und bewertet werden.

Arten der Gefährdungsbeurteilung

Eine Gefährdungsbeurteilung kann auf verschiedenen Ebenen durchgeführt werden und hängt von verschiedenen Faktoren ab:

Tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung

Hierbei wird eine spezifische Tätigkeit oder eine Gruppe von Tätigkeiten untersucht, unabhängig vom Arbeitsplatz oder Arbeitsbereich. Es geht darum, mögliche Risiken im Zusammenhang mit der Ausführung dieser Tätigkeiten zu identifizieren.

Betriebsmittelbezogene Gefährdungsbeurteilung

Hierbei werden die genutzten Betriebsmittel und Arbeitsgeräte untersucht. Es geht darum, mögliche Risiken im Zusammenhang mit dem Betrieb dieser Geräte zu identifizieren.

Arbeitsbereichsbezogene Gefährdungsbeurteilung

Arbeitsbereichbezogene Gefährdungsbeurteilung

Hierbei wird der gesamte Arbeitsbereich oder eine bestimmte Abteilung untersucht. Dabei geht es um die allgemeinen Bedingungen, die in diesem Arbeitsbereich vorherrschen und die möglichen Risiken, die sich daraus ergeben können.

Personenbezogene Gefährdungsbeurteilung

Hierbei wird die Gefährdung, die von einer bestimmten Person oder Gruppe von Personen ausgeht, untersucht. Es geht darum, mögliche Risiken im Zusammenhang mit individuellen Merkmalen wie Alter, Geschlecht, körperlicher Konstitution oder Vorerkrankungen zu identifizieren.

Die Analyse und Festlegung der geeigneten Beurteilungsebene sollte in Zusammenarbeit mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit, dem Betriebsarzt und den verantwortlichen Führungskräften erfolgen, um eine fachlich fundierte und praxisnahe Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Auch die Beteiligung der Beschäftigten kann hierbei hilfreich sein, um die Sichtweise derjenigen zu berücksichtigen, die direkt von den Arbeitsbedingungen betroffen sind.
Es ist jedoch wichtig, dass die Teilbereiche und ebenen nicht isoliert betrachtet werden, sondern dass die Auswirkungen und Wechselwirkungen zwischen ihnen berücksichtigt werden. Nur so kann eine umfassende und aussagekräftige Gefährdungsbeurteilung erfolgen, die auf eine erfolgreiche Risikoprävention und den Schutz von Beschäftigten und Betriebseinrichtungen ausgerichtet ist.
Da es sinnvoll ist Gefährdungsbeurteilungen in kleine Teilbereiche aufzuteilen, kann die vorgestellte Durchführung auch auf Kleinbetriebe, Handwerksbetriebe, Mittelständische Betriebe und Großbetriebe angewendet werden.

Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit der EAC sind aufgrund ihrer fachlichen Kompetenz und jahrelangen Erfahrung in der Lage, eine geeignete Einteilung der Bereiche für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen. Dabei werden die individuellen Gegebenheiten und Risiken des Betriebs und der Arbeitsplätze berücksichtigen. Durch die intensive Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Führungskräften sowie den Beschäftigten, werden aussagekräftige und praxisnahe Gefährdungsbeurteilung erstellt.

Gefährdungsbeurteilung

Rechtsnormen

Beurteilungsvarianten

s

Risikobewertung

Risikozahl

Beteiligte

Umsetzungskontrolle

i

Dokumentation

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