Brand- und Explosions­schutz

Es geht hier sowohl um den Schutz der Beschäftigten als auch um den Schutz der in Unternehmen getätigten Investitionen.

Brände und Explosionen

am Arbeitsplatz sind eine ernstzunehmende Gefahr. Untersuchungen haben gezeigt, dass für Unternehmen nach einem größeren Brand oder Explosionsereignis die Existenz auf dem Spiel steht. Jeder dritte Brand in Unternehmen führt nach Angaben der Versicherungswirtschaft zu Sachschäden von mehr als 500.000 Euro. Gut 69% der betroffenen Betriebe überleben langfristig nicht und müssen Insolvenz anmelden.
Dieser ernstzunehmenden Gefahr sollten Unternehmen wirksam entgegentreten. Es geht hier um den Schutz der Beschäftigten und auch um den Schutz der in Unternehmen getätigten Investitionen.
„Just-in-time“-Lieferaufträge und langfristige Kundenbindungen stehen genauso auf dem Spiel wie der Imageschaden gegenüber Kunden, Marktteilnehmern und den eigenen Beschäftigten.

Vorgaben des Gesetzgebers

Der Gesetzgeber hat zum Brand- und Explosionsschutz eine Reihe von Vorgaben erlassen. Zum einen finden sich diese in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie in den europäischen ATEX-Richtlinien. Weitere technische Regelungen – z.B. EN Normen oder Schriften der gesetzlichen Unfallversicherung – konkretisieren die gesetzlichen Vorgaben.
Treten Sie dieser Gefahr wirksam entgegen und lassen Sie es nicht so weit kommen.

Brand- und Explosionsschutz

Brandschutzbeauftragter

i

Explosionsschutzdokument

Haben Sie Interesse?

Für ein unverbindliches Informationsgespräch stehen wir Ihnen herzlich gerne zur Verfügung

Kontakt