Gefährdungsbeurteilung – Gesetzliche Vorgaben

Unternehmen müssen eine systematische Bewertung der Arbeitsbedingungen vornehmen und dabei alle möglichen Gefährdungen und Belastungen für die Mitarbeiter berücksichtigen. Darauf aufbauend müssen Maßnahmen zur Minimierung dieser Gefährdungen und Belastungen ergriffen werden.

Die gesetzlichen Vorgaben finden sich hierzu:

 

      • Arbeitsschutzgesetz § 5 „Beurteilung der Arbeitsbedingungen“
      • Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV V1 § 3 „Beurteilung der Arbeitsbedingungen, Dokumentation, Auskunftspflichten“

Die Gefährdungsbeurteilung ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine wichtige Maßnahme zur Prävention von Unfällen und Erkrankungen am Arbeitsplatz. Durch eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Maßnahmen können Unternehmen dazu beitragen, die Arbeitsbedingungen kontinuierlich zu verbessern und die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten.

Gefährdungsbeurteilung

Rechtsnormen

Beurteilungsvarianten

s

Risikobewertung

Risikozahl

Beteiligte

Umsetzungskontrolle

i

Dokumentation

Haben Sie Interesse?

Für ein unverbindliches Informationsgespräch stehen wir Ihnen herzlich gerne zur Verfügung

Kontakt