Gefährdungsbeurteilung
„Besser den Wolf aus der Schafherde heraushalten als darauf zu vertrauen, man könne ihm Zähne und Klauen ziehen, nachdem er eingebrochen ist.“
Unsere Leistungen
Individuelle Beratung für die kennzahlbasierte Darstellung von Arbeitsschutzrisiken
Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen sowie Ableitung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen
Dokumentation und Wirksamkeitsprüfung durch Begehungen und Durchführung von Sicherheitsaudits
Die Festlegung von präventiven Maßnahmen mittels Gefährdungsbeurteilungen ist gesetzlich vorgeschrieben. In diesem Fall ist es das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das jeden Betrieb und somit auch Arbeitgeber dazu verpflichtet, die bestehenden Gefährdungen am Arbeitsplatz zu ermitteln und diese mit daraus erarbeiteten Schutzmaßnahmen zu dokumentieren. Übrigens betrifft die Gefährdungsbeurteilung mittlerweile auch den präventiven Schutz vor psychischen Belastungen der Mitarbeiter!
Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen Sie dabei, dass Ihre Arbeitsschutzmaßnahmen alle Vorschriften erfüllen. Ihr Gewinn für dieses Investment: Sie treten rechtlich abgesichert gegenüber Behörden, Berufsgenossenschaften und Versicherern auf. Zudem sind vermiedene Arbeitsunfälle und Gesundheitsschäden ein Plus für das Wohlbefinden Ihrer produktiven Mitarbeiter … und für Ihre Bilanz.
Die Betriebssicherheitsverordnung (BtrSichV) verlangt sogar die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung bereits bei der Planung von neuen Arbeitsbereichen und Prozessen und bei der Beschaffung neuer Betriebsmittel.
Die Ziele
Ziel unserer Leistungen ist es, Risiken zu bewerten, dabei Wirtschaftlichkeit und Effektivität der Sicherheitsmaßnahmen im Auge zu behalten. Die Beurteilung muss jeder behördlichen Überprüfung standhalten und darüber hinaus auch als echte Arbeitsgrundlage für die verantwortlichen im Unternehmen dienen.
Synergien
Eine Reihe unserer Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind interdisziplinäre Experten und können so schnelle rechtssichere Lösungen und Bewertungen von Gefahren und Risiken vornehmen und Lösungen präsentieren. Mit der Wahrnehmung mehrerer Aufgaben durch eine Person können Synergien gewonnen und Kosten gesenkt werden.
Gefährdungsbeurteilung
Rechtsnormen
Beurteilungsvarianten
Risikobewertung
Risikozahl
Beteiligte
Umsetzungskontrolle
Dokumentation
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Für ein unverbindliches Informationsgespräch stehen wir Ihnen herzlich gerne zur Verfügung