Wer wirkt mit bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung?

Die Zusammenarbeit verschiedener Personen bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung ist ein wichtiger Faktor für die Qualität der Beurteilung und die Wirksamkeit der daraus abgeleiteten Maßnahmen.

Die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung ist eine Teamarbeit von Personen.

Dabei sollten je nach Arbeitssystem und Bedarf folgende Mitarbeitergruppen eingebunden werden:

  • Führungskräfte: Führungskräfte müssen in den Prozess der Gefährdungsbeurteilung einbezogen werden, und im besten Fall selbst initiieren, um sicherzustellen, dass die Maßnahmen auf der Führungsebene unterstützt und in den Betriebsablauf integriert, werden können.
  • Betriebsärzte: Betriebsärzte können bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen, die sich auf die Gesundheit der Mitarbeiter auswirken können, wertvolle Beiträge leisten.
  • Mitarbeiter: Die Einbeziehung von Mitarbeitern in den Prozess der Gefährdungsbeurteilung ist wichtig, um ihre Erfahrungen und ihr Wissen über die Arbeitsbedingungen zu nutzen und sicherzustellen, dass die Maßnahmen umsetzbar und effektiv sind.
  • Betriebsrat: Der Betriebsrat hat das Recht auf Mitbestimmung bei allen Fragen der Arbeitsbedingungen und sollte in die Erstellung und Umsetzung von Maßnahmen einbezogen werden.
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit: Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben das Know-how und die Erfahrung, um bei der Bewertung von Risiken und der Formulierung von angemessenen Maßnahmen zur zu helfen.
  • Betriebsärzte: Betriebsärzte können bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen, die sich auf die Gesundheit der Mitarbeiter auswirken können, wertvolle Beiträge leisten.

Die Zusammenarbeit von verschiedenen Mitarbeitergruppen bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung fördert ein gemeinsames Verständnis der Risiken und sorgt für eine breitere Akzeptanz der abgeleiteten Maßnahmen. Es ist wichtig, dass die Mitwirkung der Mitarbeiter aktiv gefördert wird und die unterschiedlichen Interessen und Perspektiven berücksichtigt werden.

 

Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit der EAC haben jahrelange Erfahrung in der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und der Bewertung von Risiken auch in internationalen Projekten. Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit sorgen dafür, dass alle potenziellen Risiken angemessen bewertet und adressiert werden. Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit der EAC moderieren die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung, wägen vorgeschlagene Maßnahmen ab und führen zum Ausgleich der Interessen der beteiligten Personen.

Letztendlich und im schlimmsten Fall muss eine Gefährdungsbeurteilung einer gerichtlichen Überprüfung standhalten können.

Gefährdungsbeurteilung

Rechtsnormen

Beurteilungsvarianten

s

Risikobewertung

Risikozahl

Beteiligte

Umsetzungskontrolle

i

Dokumentation

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