Sicherheits­beauftragter (§22 SGB VII)

Im Arbeitsschutz nehmen Sicherheitsbeauftragte eine wichtige Stellung im Betrieb ein. Sie sind für das Thema Arbeitsschutz geschult, sind ehrenamtlich tätig und stellen ein wichtiges Bindeglied zwischen den Kollegen, Führungskräften und Fachkräften für Arbeitssicherheit dar.

Ausbildung zum Sicherheits-beauftragten (§ 22 SGB VII)

Warum dieses Seminar?
Laut dem SGB VII müssen in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte bestellt werden. Aber mal davon abgesehen, ist es nicht komfortabel, wenn sich Führungskräfte auf ihre Mitarbeiter verlassen können? Dazu gehört, dass Mitarbeiter motiviert und gut ausgebildet sind und dadurch in die Lage versetzt werden, untereinander Probleme zu benennen und zu lösen bzw. Lösungsvorschläge zu erarbeiten.
 Im Arbeitsschutz nehmen Sicherheitsbeauftragte eine wichtige Stellung im Betrieb ein. Sie sind für das Thema Arbeitsschutz geschult, sind ehrenamtlich tätig und stellen ein wichtiges Bindeglied zwischen den Kollegen, Führungskräften und Fachkräften für Arbeitssicherheit dar.

Seminar-Inhalte

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1. Tag

  • Einfühliges Anheben und Absetzen von Lasten
  • Stabile Schwerpunktlage der Last
  • Abfangen der pendelnden Last
  • Dialogfahren mit mehreren Antrieben
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2. Tag

  • Sicheres Anschlagen von Lasten
  • Ablegereife von Anschlagmitteln
  • Hublastbegrenzer und Lastmomentbegrenzer

An wen wendet sich das Seminar?

  • Personen, die zum Sicherheitsbeauftragten ausgebildet werden sollen
  • Sicherheitsbeauftragte, die ihre Kenntnisse auffrischen wollen
  • Meister und Vorarbeiter, die am Thema Arbeitsschutz interessiert sind und ihre Kenntnisse auffrischen und erweitern möchten

Warum bei uns?

Jeder Seminarteilnehmer erhält eine Ausbildung durch erfahrene Spezialisten. Verständlichkeit und Praxistauglichkeit stehen bei uns an erster Stelle.

Ziel des Seminars

Wir möchten Ihnen die Thematik Arbeitsschutz verständlich und mit vielen Praxisbeispielen vermitteln und Ihnen zeigen, worauf es wirklich ankommt, wie Sie Ihre Kollegen zielführend über das Thema ansprechen, überzeugen und motivieren können.

Schulungen

Arbeitssicherheit für Führungskräfte

Sicherheitsbeauftragter (§ 22 SGB 7)

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Kommunikation im Arbeitsschutz

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Kontakt

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