Gefahrstoffe

„Auch Gefährliches benötigt Schutz.“

Der Einsatz von verschiedensten Betriebs- Hilfs- und Wirkstoffen wie z.B. Kühlschmierstoffen, Lösemittel, Lacken und Farben, Reiniger, Essenzen und pharmazeutische Wirkstoffe, Kleber, Öle, Kraftstoffe usw. sind in der heutigen Industrie nicht mehr wegzudenken. Alle diese Stoffe sind in der Regel „Gefahrstoffe“ und bedürfen einer besonderen Beachtung im Rahmen des betrieblichen Arbeitsschutzes. Der Gesetzgeber hat hierzu die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) erlassen. Die Gefahrstoffverordnung gilt für das Inverkehrbringen von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen und dient zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen vor Gefährdungen Ihrer Gesundheit und Sicherheit.

Unsere Leistungen

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Erstellung und Pflege eines aktuellen Gefahrstoffverzeichnisses

Dies beinhaltet:

  • Erfassung aller im Unternehmen verwendeten Gefahrstoffe hinsichtlich Ihrer Menge, Einsatzort und zeitlicher Verwendung.
  • Beschaffung der aktuellen Sicherheitsdatenblätter.
  • Digitalisieren der Sicherheitsdatenblätter im PDF sofern diese nicht bereits im PDF-
Format vorliegen.
  • Benennung der Dateien, so dass diese nach einem Suchbegriff oder Gefahrstoffnummer aufgerufen werden können.
  • Einteilen der Gefahrstoffe in vergleichbare und rechtlich zugelassene Gefahrengruppen. Dies ist notwendig für die spätere Erstellung der Gruppenbetriebsanweisungen.
  • Zusammenführen aller Daten im Gefahrstoffverzeichnis.
  • Verlinkung der im Gefahrstoffverzeichnis aufgelisteten Stoffe mit den dazugehörigen Sicherheitsdatenblättern.
  • Validierung der Verlinkungen.
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Gefahrstoffmanagement mittels SOP

Eine SOP regelt Verfahren und Verantwortlichkeiten:

  • Verantwortung für das Gefahrstoffmanagement.
  • Verantwortung für Aktualität und Bearbeitung des Gefahrstoffverzeichnisses.
  • Verfahren bei Lieferung von Gefahrstoffen hinsichtlich der Weiterleitung und weiterem Handling der Sicherheitsdatenblätter.
  • Verfahren beim Einsatz neuer Gefahrstoffe.
  • Weiterleitung und Prüfung der Stoffe von Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft.
  • Empfehlungen und rechtliche Vorgaben für die Verwendung.
  • Verfahren bei Änderungen der Arbeitsabläufe hinsichtlich der Benachrichtigung und Bearbeitung der Gefährdungsbeurteilung.
  • Verfahren zur Überprüfung der Jahreseinsatzmengen und Dokumentation im Gefahrstoffverzeichnis.
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Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen

Dies beinhaltet:

  • Einteilung der Arbeitsplätze in Gefährdungsbereiche hinsichtlich der Verwendeten Gefahrstoffe.
  • Erfassung und Beurteilung der Gefährdungen, die mit den Tätigkeiten verbundenen sind. Dabei sind die inhalativen, dermalen und physikalisch-chemischen Gefährdungen unabhängig voneinander zu beurteilen und in der Gefährdungsbeurteilung zusammenzuführen.
  • Überprüfung der eingesetzten Gefahrstoffe nach Möglichkeiten der Substitution.
  • Durchsprechen der Gefährdungsbeurteilungen mit Ihrem Betriebsarzt zur Überprüfung der notwendigen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen, welche in den Gefährdungsbeurteilungen benannt werden müssen.
  • Erstellen eines Maßnahmenplans, wenn aus den Gefährdungsbeurteilungen Maßnahmen abgeleitet werden, die für die Sicherstellung der notwendigen Sicherheit notwendig sind.
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Erstellung von Betriebsanweisungen

Im Vorwege werden die im Betrieb vorhandenen Gefahrstoffe in vergleichbare und rechtlich zugelassene Gefahrengruppen eingeteilt, so dass Gruppenbetriebsanweisungen erstellt werden können. Hierfür sind die Angaben aus den Sicherheitsdatenblättern zu analysieren und zu extrahieren damit nur wirklich relevante Angaben in der Betriebsanweisung aufgenommen werden.
Die Betriebsanweisungen müssen hinsichtlich ihrer Form und ihrem Inhalt den Vorgaben der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 555 „Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten“ entsprechen.

Dies beinhaltet:

  • Beschaffung der aktuellen Sicherheitsdatenblätter
  • Erstellung der Stoff- und Betriebsspezifischen Betriebsanweisungen nach Vorgaben der TRGS 555.
  • Verlinken der Betriebsanweisungen mit dem Gefahrstoffverzeichnis.
  • Validierung der Verlinkungen.

Die Nichterfüllung von relevanten rechtlichen Vorgaben aus der Gefahrstoffverordnung wird als Ordnungswidrigkeit eingestuft. Dabei ist zu beachten, dass bereits bei einer Fahrlässigkeit eine Ordnungswidrigkeit vorliegen kann.
Überlassen Sie uns ihr Gefahrstoffmanagement – so haben sie den Rücken frei „für erfolgreiche Betriebsführung“

Vier wichtige Punkte müssen die Verantwortlichen planen, organisieren und durchführen lassen:

  • Gefahrstoffverzeichnis

    Für alle Gefahrstoffe gemäß § 6 Abs. 10 hat der Unternehmer ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen, in dem auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter verwiesen wird.
  • Organisation des Gefahrstoffmanagements mittels SOP (Standard Operating Procedure)
    Das Arbeitsschutzrecht sieht vor, hier insbesondere die Betriebssicherheitsverordnung, dass der Unternehmer eine geeignete betriebliche Arbeitsschutzorganisation schaffen muss. Es bietet es sich an, Teile der Arbeitsschutzorganisation in einer SOP zu regeln.
  • Gefährdungsbeurteilungen
    Arbeiten mit Gefahrstoffen müssen gut geplant und hinsichtlich der Gefährdungen beurteilt werden. Aus diesen Gefährdungsbeurteilungen müssen sich alle notwendigen Schutzmaßnahmen ableiten lassen. Gefährdungsbeurteilungen dürfen nur durch fachkundige Personen erstellt werden.
  • Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen
    Für alle Gefahrstoffe, welche eingesetzt werden müssen im Unternehmen die aktuellen Sicherheitsdatenblätter vorhanden sein.

 

Die Ziele

Ziel unserer Leistungen ist es, die Situationen zum Thema „Gefahrstoffe“ im Unternehmen so zu erfassen und gestalten, dass alle gesetzlichen Vorgaben dazu erfüllt sind. Wichtig dabei ist, dass eine Lösung erarbeitet wird, die zum Unternehmen passt und praktikabel ist. Behördliche Überprüfungen müssen mit einem „sehr gut“ bestanden werden.

Synergien

Eine Reihe unserer Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind auch Gefahrstoffexperten. Mit der Wahrnehmung mehrerer Aufgaben durch eine Person können Synergien gewonnen und Kosten gesenkt werden.

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