Gefährdungsbeurteilung
„Besser den Wolf aus der Schafherde heraushalten als darauf zu vertrauen, man könne ihm Zähne und Klauen ziehen, nachdem er eingebrochen ist.“
Unsere Leistungen
Individuelle Beratung für die kennzahlbasierte Darstellung von Arbeitsschutzrisiken
Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen sowie Ableitung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen
Dokumentation und Wirksamkeitsprüfung durch Begehungen und Durchführung von Sicherheitsaudits
Die Festlegung von präventiven Maßnahmen mittels Gefährdungsbeurteilungen ist gesetzlich vorgeschrieben. In diesem Fall ist es das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das jeden Betrieb und somit auch Arbeitgeber dazu verpflichtet, die bestehenden Gefährdungen am Arbeitsplatz zu ermitteln und diese mit daraus erarbeiteten Schutzmaßnahmen zu dokumentieren. Übrigens betrifft die Gefährdungsbeurteilung mittlerweile auch den präventiven Schutz vor psychischen Belastungen der Mitarbeiter!
Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen Sie dabei, dass Ihre Arbeitsschutzmaßnahmen alle Vorschriften erfüllen. Ihr Gewinn für dieses Investment: Sie treten rechtlich abgesichert gegenüber Behörden, Berufsgenossenschaften und Versicherern auf. Zudem sind vermiedene Arbeitsunfälle und Gesundheitsschäden ein Plus für das Wohlbefinden Ihrer produktiven Mitarbeiter … und für Ihre Bilanz.
Die Betriebssicherheitsverordnung (BtrSichV) verlangt sogar die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung bereits bei der Planung von neuen Arbeitsbereichen und Prozessen und bei der Beschaffung neuer Betriebsmittel.
Die Ziele
Ziel unserer Leistungen ist es, Risiken zu bewerten, dabei Wirtschaftlichkeit und Effektivität der Sicherheitsmaßnahmen im Auge zu behalten. Die Beurteilung muss jeder behördlichen Überprüfung standhalten und darüber hinaus auch als echte Arbeitsgrundlage für die verantwortlichen im Unternehmen dienen.
Synergien
Eine Reihe unserer Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind interdisziplinäre Experten und können so schnelle rechtssichere Lösungen und Bewertungen von Gefahren und Risiken vornehmen und Lösungen präsentieren. Mit der Wahrnehmung mehrerer Aufgaben durch eine Person können Synergien gewonnen und Kosten gesenkt werden.
Gefährdungsbeurteilung
Rechtsnormen
Beurteilungsvarianten
Risikobewertung
Risikozahl
Beteiligte
Umsetzungskontrolle
Dokumentation
Gefährdungsbeurteilung in Hamburg: rechtssicher & praxisnah erstellen lassen
Arbeitsunfälle und Gesundheitsschäden vermeiden, gesetzliche Anforderungen erfüllen und wirtschaftlich effizient arbeiten – dies sind die zentralen Herausforderungen für Unternehmen in Hamburg. EAC Sicherheit bietet praxisnahe Lösungen zur Erstellung Ihrer Gefährdungsbeurteilung, um Risiken effektiv zu minimieren und gleichzeitig Rechtssicherheit zu garantieren. Unsere erfahrenen Fachkräfte für Arbeitssicherheit stehen Ihnen mit einer umfassenden Beratung und Begleitung zur Seite, individuell abgestimmt auf Ihre Branche und Betriebsgröße.
Möchten Sie mehr über unsere Leistungen erfahren oder ein individuelles Angebot erhalten? Jetzt Kontakt aufnehmen!
Warum eine Gefährdungsbeurteilung in Hamburg unverzichtbar ist
In Hamburg ist eine professionelle Gefährdungsbeurteilung essenziell, um die Vielzahl branchenspezifischer Risiken frühzeitig zu erkennen und präventiv zu handeln. Arbeitsschutzmaßnahmen reduzieren nicht nur Unfälle, sondern senken langfristig Betriebskosten und verbessern die Mitarbeiterzufriedenheit. Unternehmen ohne ausreichende Dokumentation riskieren zudem empfindliche Bußgelder. Besonders kleine und mittelständische Unternehmen profitieren von einer extern begleiteten Gefährdungsbeurteilung durch Experten wie EAC Sicherheit, um alle gesetzlichen Anforderungen sicher zu erfüllen.
Regionale Risiko-Hotspots (Hafen, Logistik, Start-ups)
Ob Hafenwirtschaft, Logistikunternehmen oder innovative Start-ups – jede Branche hat spezifische Risiken. Gerade Hamburg weist spezifische Risikobereiche auf, die besondere Aufmerksamkeit erfordern. Am Hafen beispielsweise dominieren Gefahren durch schwere Lasten und Maschinen. In produzierenden Unternehmen dominieren oftmals Gefährdungen durch Stechen, schneiden, Einzug in Maschinen sowie Gefahrstoffe, während Verwaltungsbetriebe und insbesondere Start-ups oft mit ergonomischen Belastungen oder psychischen Stressfaktoren zu kämpfen haben.
Rechtliches: Gesetzliche Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung
Die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung basiert auf klaren gesetzlichen Vorgaben. Unternehmen sind verpflichtet, alle relevanten Risiken systematisch zu erfassen und zu dokumentieren, um Mitarbeiter vor Gesundheitsschäden zu schützen.
§ 5 ArbSchG
Laut § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind Arbeitgeber verpflichtet, sämtliche Gefährdungen zu ermitteln und zu bewerten, denen Beschäftigte im Betrieb ausgesetzt sein könnten. Dies betrifft physische ebenso wie psychische Belastungen.
BetrSichV & DGUV V1
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Unfallverhütungsvorschrift DGUV V1 konkretisieren, wie Anlagen und Arbeitsmittel sicherheitsgerecht zu betreiben sind und welche Maßnahmen konkret erforderlich sind, um Arbeitsunfälle effektiv zu verhindern.
Ihre Arbeitgeber-Pflichten in 5 Punkten:
- Ermittlung aller potenziellen Gefährdungen
- Bewertung der Risiken und Priorisierung
- Festlegung wirksamer Schutzmaßnahmen
- Dokumentation und regelmäßige Aktualisierung
- Unterweisung aller Mitarbeiter
Eine gewissenhafte Umsetzung sichert nicht nur rechtliche Konformität, sondern schafft nachhaltig sichere Arbeitsplätze.
Unsere kennzahlbasierte Methode
EAC Sicherheit nutzt eine einzigartige, kennzahlbasierte Vorgehensweise, die Risiken transparent macht und so die Möglichkeit bietet die Risiken gezielt zu reduzieren.
Unser strukturierter Prozess basiert auf einem Ansatz, der eng mit der Umsetzung und Wirksamkeitskontrolle verzahnt ist:
- Planung: Festlegung von Umfang und Ziel der Beurteilung
- Maßnahmen: Entwicklung individueller Schutzmaßnahmen
- Kontrolle: Umsetzung und regelmäßige Überprüfung
- Update: Kontinuierliche Anpassung an neue Gegebenheiten
Psychische Belastungen rechtssicher einbeziehen
Seit 2014 sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, auch psychische Belastungen zu berücksichtigen. EAC Sicherheit integriert diesen wichtigen Aspekt aktiv in Ihre Gefährdungsbeurteilung, wobei dieses Thema durch die Betriebsärzte und weitere Spezialisten professionell weitergeführt wird.
Unser erfahrenes Team sorgt dafür, dass stressbedingte Risiken transparent und rechtssicher dokumentiert werden.
Übrigens: Unsere Schulungen machen Ihre Mitarbeitenden fit in Arbeitsschutz und Gefährdungsbeurteilung – praxisnah, rechtssicher und auf Ihre Branche zugeschnitten. Jetzt unverbindlich anfragen!
Ihre Vorteile mit EAC Sicherheit
Mit EAC Sicherheit erhalten Sie eine ganzheitliche Betreuung und profitieren von:
- Rechtskonformität: Wir beraten hinsichtlich der Einhaltung aller Vorschriften.
- Kostenersparnis: Reduzierte Ausfallzeiten und geringere Unfallkosten.
- Synergien: Profitieren Sie von unserer branchenübergreifenden Expertise.
Unsere Methoden stellen sicher, dass Ihr Unternehmen sowohl sicher als auch wirtschaftlich erfolgreich agiert.
Digitaler Dokumentations- & Audit-Service
Digitalisierung ist bei uns gelebte Wirklichkeit. Als modernes Beratungsunternehmen im Bereich Arbeitssicherheit setzen wir auf digitale Lösungen, die unseren Kunden jederzeit volle Transparenz ermöglichen.
Volle Transparenz durch digitale Dokumentation
Auf Wunsch erhalten unsere Kunden Zugriff auf alle von uns erstellten Dokumente. So können sie in Echtzeit nachvollziehen, wie die einzelnen Arbeitsschritte voranschreiten – von der Planung bis zur Umsetzung. Besonders bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen zeigt sich der Vorteil: Unsere Kunden sehen Schritt für Schritt, wie die Analyse erfolgt, welche Maßnahmen empfohlen werden und wie sich die Dokumentation kontinuierlich weiterentwickelt.
Effizienzsteigerung durch digitale Prozesse
Durch den digitalen Zugriff sparen unsere Kunden Zeit und gewinnen Klarheit. Anstatt auf papierbasierte Abläufe angewiesen zu sein, haben sie jederzeit einen aktuellen Überblick über den Stand der Dinge – egal ob im Büro, unterwegs oder im Homeoffice.
Sicherheit durch moderne Lösungen
Gerade im Bereich Arbeitssicherheit ist eine saubere und transparente Dokumentation entscheidend. Unsere digitalen Prozesse bieten nicht nur Komfort, sondern auch die Gewissheit, dass alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt und nachvollziehbar dokumentiert sind.
Preise & mögliche Förderungen
Unsere Dienstleistungen bieten wir transparent und kalkulierbar an. Zudem informieren wir Sie über mögliche Förderungen, die Ihre Investition in den Arbeitsschutz finanziell attraktiv machen. Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch und erfahren Sie mehr über Ihre Möglichkeiten.
Kontakt & unverbindliche Beratung
Sie benötigen Unterstützung bei Ihrer Gefährdungsbeurteilung in Hamburg? Kontaktieren Sie uns unverbindlich, um in einem kostenlosen Erstgespräch Ihre individuellen Anforderungen zu besprechen und rechtssichere Lösungen zu finden. Jetzt Beratungstermin vereinbaren!
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FAQ zur Gefährdungsbeurteilung in Hamburg
Sie haben noch Fragen oder möchten für Ihr Unternehmen in Hamburg eine Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen? Im Folgenden finden Sie Antworten auf Ihre häufigsten Fragen rund um das Thema Gefährdungsbeurteilung.
Was genau beinhaltet eine Gefährdungsbeurteilung?
Eine Gefährdungsbeurteilung umfasst die strukturierte Erfassung, Bewertung und Dokumentation sämtlicher Gefährdungen, um Risiken für die Mitarbeitenden gezielt zu minimieren.
Wer muss eine Gefährdungsbeurteilung durchführen?
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, unabhängig von Branche oder Betriebsgröße, regelmäßig eine vollständige Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.
Wie oft muss die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?
Bei betrieblichen Änderungen oder (empfehlenswert) mindestens jährlich muss die Gefährdungsbeurteilung überprüft, gegebenenfalls überarbeitet und an neue Gegebenheiten angepasst werden.
Was passiert, wenn keine Gefährdungsbeurteilung vorliegt?
Es drohen rechtliche Konsequenzen wie Bußgelder sowie erhöhte Haftungsrisiken bei Arbeitsunfällen oder Gesundheitsgefahren.
Ist die psychische Belastung immer Teil der Beurteilung?
Ja, seit der Gesetzesänderung 2014 müssen auch psychische Belastungen systematisch bewertet und im Arbeitsschutz berücksichtigt werden. Dieser Bereich der Gefährdungsbeurteilung wird in enger Abstimmung mit dem Betriebsarzt oder weiteren Experten bearbeitet.
Haben Sie Interesse?
Für ein unverbindliches Informationsgespräch stehen wir Ihnen herzlich gerne zur Verfügung
