Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten LGK 10

Frage:

Bei uns werden zerspante Teile in einer Reinigungsmaschine entfettete. Die Reinigungsmaschine wird mit einer Kaltreiniger betrieben. Das Sicherheitsdatenblatt des Kaltreinigers sagt aus, dass der Reiniger in die Lagerklasse 10 eingruppiert ist und brennbar ist. Es werden um die 6 Fässer zu 200 Liter an Reiniger vorgehalten. Müssen diese Fässer in einem speziellen feuerfesten Lager gelagert werden oder können wir die Fässer in der Nähe der Reinigungsmaschinen auf Auffangwannen lagern?

Antwort:

Vielen Dank für Ihre Frage.

Brennbare Flüssigkeiten unterscheiden sich bezüglich der Lagervorgaben von entzündbaren Flüssigkeiten. Für die Lagerung von entzündbaren Flüssigkeiten benötigt es in der Regel besonderer Lagereinrichtungen, die eine Feuerwiederstandsklasse (F30 oder F90) aufweisen.

Brennbare Flüssigkeiten sind davon ausgenommen.

Für die Lagerung von Gefahrstoffen in Fässern, also ortsbeweglichen Behältern, muss die TRGS 510 berücksichtigt werden.

Ganz konkret zu Ihrer Frage:

Für die Lagerung der 6 Fässer zu je 200 Leiter benötigt es keinen feuerfesten Sicherheitscontainer oder sonstige feuerfeste Lagereinrichtungen.

Die Fässer können in der Nähe der Reinigungsmaschine gelagert werden, jedoch nicht frei, sondern muss der Lagerbereich gemäß TRGS 510, Punkt 5.2 „Lagerorganisation“ so gestaltet sein, dass Unbefugten der Zugang zu den Gefahrstoffen verwehrt bleibt. Es gibt eine Reihe von Anbieten, die geeignete Lagerschränke oder Container anbieten.

Die Auffangwannen müssen ausreichend bemessen sein. Gemäß der TRGS 510, Punkt 12.5 „Rückhalteeinrichtungen“ wird für eine Lagermenge von 6 Fässern zu je 200 Litern eine Auffangkapazität von 10% des Lagervolums gefordert.

Bitte auch prüfen, ob noch andere Gefahrstoffe in der unmittelbaren Nähe gelagert werden.
Es müssen die Zusammenlagerungsverbote gemäß TRGS 510, Tabelle 12, beachtete werden.

Wir hoffen, dass wir mit unserem Beitrag weiterhelfen konnten.