Weiterbildung für Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Frage

Hallo ich habe folgende Frage: Gibt es präzise Richtlinien für die Weiterbildung der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Antwort

Richtlinien zur Weiterbildung aus dem Arbeitssicherheitsgesetz

Nafolgend unsere Antwort: Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) legt keine präzisen Richtlinien für die Weiterbildung der Fachkraft für Arbeitssicherheit fest. Allerdings sieht es vor, dass der Arbeitgeber den Fachkräften für Arbeitssicherheit die notwendige Fortbildung gewährleisten muss, um ihre Aufgaben gemäß § 5 Abs. 3 ASiG erfüllen zu können.

Der Bereich des Arbeitsschutzes entwickelt sich kontinuierlich weiter, sowohl auf rechtlicher als auch auf technischer Ebene. Um ihre Aufgaben effektiv zu erfüllen, ist es für die Fachkraft für Arbeitssicherheit unerlässlich, regelmäßige Weiterbildungen zu absolvieren. Normalerweise erfolgt die Abstimmung und Genehmigung dieser Weiterbildungsmaßnahmen in Absprache mit dem Arbeitgeber. Ein weiterer Hinweis zur Notwendigkeit regelmäßiger Weiterbildung findet sich im Anhang 3 Nr. 9 der DGUV Vorschrift 2, in dem die „Ständige Fortbildung organisieren (Aktualisierung und Erweiterung)“ als grundlegende Aufgabe einer Fachkraft für Arbeitssicherheit genannt wird.

VDSI-Punktesystem als Nachweis zur Weiterbildung

Das VDSI-Punktesystem – Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e.V. – fungiert als verlässliche Bewertungsgrundlage für die Weiterbildung. Der VDSI-Weiterbildungsnachweis für Fachkräfte für Arbeitssicherheit hat sich in der Praxis bewährt. Zahlreiche Weiterbildungsanbieter bewerben aktiv ihre Schulungen unter dem Hinweis, dass diese mit VDSI-Punkten bewertet werden.

Der VDSI empfiehlt, innerhalb von 12 Monaten durch Maßnahmen zur Weiterbildung sechs Punkte in einem oder mehreren Themenschwerpunkten, wie beispielsweise Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und Managementsystem Brand- und Umweltschutz, zu erwerben.

Weitere Aktivitäten die zur Weiterbildung

Zur Weiterbildung zählen unter weitere Aktivitäten wie das Studium von Fachzeitschriften, die Auseinandersetzung mit Normen und Gesetzen sowie die Teilnahme an Fachmessen und Fachgruppen zum Erfahrungsaustausch.

Zusammenfassung

Als Zusammenfassung lässt sich festhalten, dass es eine grundlegende Verpflichtung zur Weiterbildung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit gibt. Die gesetzlichen Vorgaben bezüglich Umfang und Art der Weiterbildung sind jedoch nicht präzise festgelegt. Das VDSI-Punktesystem bietet hier einen hilfreichen Orientierungsrahmen. Darüber hinaus sollte die Fachkraft für Arbeitssicherheit an weiteren Weiterbildungsaktivitäten teilnehmen.

Wir hoffen, dass wir Ihnen damit weiterhelfen konnten. Benötigen Sie noch weitere Hilfe? Für ein unverbindliches Informationsgespräch stehen wir Ihnen herzlich gerne zur Verfügung.