Frage
Hallo ich habe folgende Frage: Gibt es präzise Richtlinien für die Weiterbildung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Antwort
Richtlinien zur Weiterbildung aus dem Arbeitssicherheitsgesetz
Nachfolgend unsere Antwort: Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) legt keine präzisen Richtlinien für die Weiterbildung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit fest. Allerdings sieht es vor, dass der Arbeitgeber den Fachkräften für Arbeitssicherheit die notwendige Fortbildungen gewährleisten muss, um ihre Aufgaben gemäß § 5 Abs. 3 ASiG erfüllen zu können.
Der Bereich des Arbeitsschutzes entwickelt sich kontinuierlich weiter, sowohl auf rechtlicher als auch auf technischer Ebene. Um ihre Aufgaben effektiv zu erfüllen, ist es für die Fachkräfte für Arbeitssicherheit unerlässlich, regelmäßige Weiterbildungen zu absolvieren. Normalerweise erfolgt die Abstimmung und Genehmigung dieser Weiterbildungsmaßnahmen in Absprache mit dem Arbeitgeber. Ein weiterer Hinweis zur Notwendigkeit regelmäßiger Weiterbildung findet sich im Anhang 3 Nr. 9 der DGUV Vorschrift 2, in dem die „Ständige Fortbildung organisieren (Aktualisierung und Erweiterung)“ als grundlegende Aufgabe von Fachkräften für Arbeitssicherheit genannt wird.
VDSI-Punktesystem als Nachweis zur Weiterbildung
Das VDSI-Punktesystem – Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e.V. – fungiert als verlässliche Bewertungsgrundlage für die Weiterbildung. Der VDSI-Weiterbildungsnachweis für Fachkräfte für Arbeitssicherheit hat sich in der Praxis bewährt. Zahlreiche Weiterbildungsanbieter bewerben aktiv ihre Schulungen unter dem Hinweis, dass diese nach dem VDSI-Punktesystem bewertet werden.
Der VDSI empfiehlt, innerhalb von 12 Monaten durch Maßnahmen zur Weiterbildung sechs Punkte in einem oder mehreren Themenschwerpunkten, wie beispielsweise Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und Managementsystem, Brand- und Umweltschutz, zu erwerben.
Weitere Aktivitäten zur Weiterbildung
Zur Weiterbildung zählen unter weitere Aktivitäten wie das Studium von Fachzeitschriften, die Auseinandersetzung mit Normen und Gesetzen sowie die Teilnahme an Fachmessen und Fachgruppen zum Erfahrungsaustausch.
Zusammenfassung
Als Zusammenfassung lässt sich festhalten, dass es eine grundlegende Verpflichtung zur Weiterbildung von Fachkräften für Areitssicherheit gibt. Die gesetzlichen Vorgaben bezüglich Umfang und Art der Weiterbildung sind jedoch nicht präzise festgelegt. Das VDSI-Punktesystem bietet hier einen hilfreichen Orientierungsrahmen. Darüber hinaus sollte die Fachkraft für Arbeitssicherheit an weiteren Weiterbildungsaktivitäten teilnehmen.
Wir hoffen, dass wir Ihnen damit weiterhelfen konnten. Benötigen Sie noch weitere Hilfe? Für ein unverbindliches Informationsgespräch stehen wir Ihnen herzlich gerne zur Verfügung.